Die Richtlinie (EU) 2026/470 wurde am 26. Februar 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 18. März 2026 in Kraft. Sie bringt wesentliche Anpassungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der EU, insbesondere im Rahmen der CSRD und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Ziel ist eine Fokussierung auf große Unternehmen, Vereinfachung der Berichtspflichten und Reduzierung des administrativen Aufwands.
Wesentliche Änderungen
1. ESG-Berichtspflicht konzentriert auf große Unternehmen
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Berichtspflichtig sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Nettoumsatz (auf Einzel- oder konsolidierter Basis).
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Kleinere börsennotierte Unternehmen und die meisten KMU werden von der verpflichtenden Berichterstattung ausgenommen, freiwillige Berichterstattung bleibt möglich.
2. Klarheit für Mutter- und Tochterunternehmen
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Mutterunternehmen, die die Schwellenwerte überschreiten, erstellen konsolidierte Lageberichte und zeichnen die Nachhaltigkeitsberichterstattung elektronisch aus (Artikel 29d).
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Tochterunternehmen müssen nur berichten, wenn bestimmte Umsatz- und Beschäftigungsgrenzen erreicht werden.
3. Anpassungen bei internationalen Konzernen
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Drittlandsunternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in der EU sind nur dann berichtspflichtig, wenn sie EU-Umsätze über 450 Mio. € erzielen und relevante Tochtergesellschaften besitzen.
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Beteiligungsgesellschaften können in bestimmten Fällen entscheiden, den Bericht nicht zu veröffentlichen.
4. Vereinfachte Berichtsstandards und digitale Unterstützung
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Die EU stellt ein Portal für digitale Leitlinien, Vorlagen und Hilfestellungen bereit (Artikel 29e).
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Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) werden vereinfacht und fokussieren auf wesentliche Risiken und Informationen.
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Technologische Lösungen für die automatisierte Erhebung und Verarbeitung von ESG-Daten sollen bis 19. März 2028 evaluiert werden (Artikel 29f).
5. Lieferketten-Sorgfaltspflicht
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Anpassung der Pflichten gemäß CSDDD: Nur sehr große Unternehmen (mehr als 5.000 Mitarbeitende und 1,5 Mrd. € weltweiter Umsatz) müssen umfassende Due-Diligence-Maßnahmen ergreifen.
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Für kleinere Unternehmen gelten vereinfachte Anforderungen.
Fazit
Die Richtlinie (EU) 2026/470 schränkt die Pflicht zur ESG-Berichterstattung ein und konzentriert sie auf große Unternehmen. Gleichzeitig werden die Standards vereinheitlicht, digital unterstützt und administrativ vereinfacht. Damit reagiert die EU auf Kritik an der ursprünglich zu breit angelegten CSRD und sorgt für klarere, praktikablere Berichtspflichten.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202600470