Viele Unternehmen haben sich intensiv auf die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) vorbereitet. Mit dem EU-Omnibus-Verfahren sollen nun bürokratische Hürden deutlich reduziert werden, für CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM. Ziel ist insbesondere, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.

Mit der „Stop-the-Clock“-Richtlinie haben Unternehmen bereits zwei Jahre mehr Zeit erhalten: Große Unternehmen, die ab 2026 berichten müssten, starten jetzt erst ab 2028, KMU ab 2029. Der deutsche Regierungsentwurf zur CSRD-Umsetzung setzt diese Fristen 1:1 um.

Zentrale Vereinfachungen betreffen die European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Datenpunkte werden um rund 57 % reduziert, Standards kompakter und der Fokus klar auf wesentliche Informationen gelegt. Sektorspezifische Zusatzanforderungen entfallen, und die Berichterstattung bleibt auf „Limited Assurance“ begrenzt. Auch CSDDD, EU-Taxonomie und CBAM sollen praxisnäher und weniger umfangreich werden, etwa durch die Begrenzung von Sorgfaltspflichten oder Freiwilligkeitsoptionen für kleinere Unternehmen.

Unternehmen sollten die überarbeiteten Standards prüfen, die öffentlichen Konsultationen nutzen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend anpassen, um weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, auch wenn die finalen Inhalte noch nicht feststehen.