Quick Answers – Häufige Fragen rund um die ESG-Berichterstattung
Wer muss aktuell einen ESG-Bericht erstellen?
Die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgt weiterhin in mehreren Stufen, wurde jedoch durch die Directive (EU) 2026/470 angepasst.
Welle 1 (ab 2025 für Geschäftsjahr 2024):
Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits unter die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) gefallen sind.
Welle 2 (ab 2028 für Geschäftsjahr 2027):
Große Unternehmen und Muttergesellschaften, die folgende Schwellenwerte überschreiten:
-
mehr als 1.000 Mitarbeitende und
-
mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz.
Welle 3:
Die ursprünglich geplante verpflichtende Berichterstattung für KMU wurde im Rahmen der Änderungen stark eingeschränkt bzw. kann von Mitgliedstaaten ausgesetzt werden. Für viele KMU wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig freiwillig erfolgen.
Ab wann gilt die Prüfungspflicht?
- Die Pflicht zur Prüfung durch Wirtschaftsprüfer wird schrittweise eingeführt, parallel zu den jeweiligen Berichtsfristen der Wellen 1–3. Die Prüfung erfolgt zunächst mit Limited Assurance („prüferisch eingeschränkte Sicherheit“).
Wer prüft die ESG-Berichte in Deutschland?
Die Nachhaltigkeitsberichte sollen künftig durch Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Die Prüfer müssen:
- Sachkundig und unabhängig sein,
- Für die Prüfung qualifiziert sein,
- Strengen Berufsgrundsätzen folgen,
- Fortlaufenden Qualitätskontrollen und der Berufsaufsicht unterliegen.
Dazu werden die berufsrechtlichen Regelungen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) angepasst.
Welche Inhalte müssen Unternehmen berichten?
- Informationen zu Umwelt (E), Soziales (S) und Unternehmensführung (G),
- Wesentliche Risiken, Chancen und Maßnahmen,
- Angaben zu CO₂-Emissionen, Ressourcennutzung, Menschenrechten in Lieferketten (je nach Unternehmensgröße).
Die finalen Inhalte können sich noch ändern, abhängig von den Beschlüssen zum Omnibus-Paket und den Schwellenwerten.
Welche Standards gelten für die Berichterstattung?
Die Berichte basieren auf den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die derzeit überarbeitet werden, um:
- Datenpunkte zu reduzieren,
- Standards praxisnaher und verständlicher zu gestalten,
- den Fokus auf wesentliche Informationen zu legen.